Einzeltherapie

Meine Philosophie

Auf jede/n meiner PatientInnen möchte ich individuell eingehen. Wenn ich mit Füßen arbeite, betrachte ich immer den ganzen Menschen – das geht gar nicht anders! Allen inneren und äußeren Bewegungen liegt die Natur und deren Selbstheilungskräfte zugrunde. Obwohl wir alle ähnlich gebaut sind, gibt es doch keine zwei Menschen, die absolut gleich sind. Es geht also um die Achtsamkeit gegenüber den individuellen Bedürfnissen. Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Einzelteile und so trachte ich nach einer ganzheitlichen Herangehensweise.

Auf dem Weg zu mehr Wohlergehen brauche ich Ihre aktive Mitarbeit. Zur Förderung der Eigenkompetenz leite ich Sie zur selbständigen Körperarbeit an oder behandle manuell. Das Wohlbefinden soll durch Übungen und deren Integration in den Alltag nachhaltig verbessert werden bzw. weiter wirken.

Die Qualität der Behandlung ist mir wichtig und das braucht Zeit und auch Geduld.

Prävention (ohne Verordnungsschein)

Für eine gesunde Fußentwicklung ist eine selbstbestimmte Haltungs- und Bewegungsentwicklung in naturnaher Umgebung unterstützend. Die Fußhaltung und -beweglichkeit ist ein Ausdruck der vorher abgelaufenen Ganzkörperentwicklung. In gewisser Weise ist also die Fußstellung der peripherste Ausdruck einer langen Entwicklungskette.
Ich unterstütze Sie und Ihr(e) Kind(er) sehr gerne bei einer gesunden Entwicklung, damit Fehlbelastungen und Schmerzen erst gar nicht entstehen.

Bei Schmerzfreiheit ist eine vorbeugende Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung möglich!

Beratung und Begutachtung aus füssiotherapeutischer Sicht

Wir wollen gemeinsam den heilenden Zusammenhängen in Ihrem Körper auf die Spur kommen, damit es Ihnen wieder gut geht.

Gerne nehme ich mir eine Stunde Zeit; jede angebrochene Viertelstunde wird zusätzlich verrechnet.

Sie erhalten auch Tipps betreffend Ausgleichsbewegungen, Sport sowie Arbeitsplatzoptimierung und für den Alltag.

Behandlung (mit Verordnungsschein)

Schmerzpatienten brauchen bis spätestens zum dritten Behandlungstermin einen bewilligten Verordnungsschein, damit ein Teil von der Kasse im Nachhinein rückerstattet wird! Das Ausstellungsdatum soll nicht länger als zwei Wochen vom Therapiestart zurückliegen. Fragen Sie beim Bewilligen Ihres Verordnungsscheines gleich nach der Höhe des Kostenzuschusses.

Wie läuft eine Einzeltherapie ab?

Zuweisung

Üblicherweise wird ein 10er oder 6er Block verordnet: Da ich mir als Wahltherapeutin ca. eine Stunde Zeit nehme, bitte ich um Verordnung von 45 Minuten Physiotherapie und wenn möglich auch 15 Min. Heilmassage (meist ist dies eine Fußmassage zum besseren Spüren, wo es hingehen soll!). Die Qualität der Behandlung ist mir sehr wichtig und braucht Zeit.

Bewilligung

Bei Schmerzpatienten muss die Bewilligung des Verordnungsscheines VOR dem dritten Behandlungstermin erfolgt sein, andernfalls erhalten Sie von der jeweiligen Kasse keinen Kostenzuschuß.

Bezahlung

Die Einzelphysiotherapiestunden sind per Erlagschein im Block (bis spätestens zur vorletzten Therapieeinheit) zu bezahlen.

Die Einzahlung erfolgt auf mein Konto IBAN: AT866 0000 0000 9094 196 lautend auf meinen Namen.

Honorarnote

Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Bestätigung über den gesamten bezahlten Betrag - damit können Sie bei der Kasse einreichen!

Stornierung

Kurzfristige Stornierungen sind zu bezahlen, da die Zeit für Sie bereit gestellt wurde: 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem vereinbarten Termin ist die Absage kostenfrei!

OUTDOOR-Behandlungen

Zunehmend und auf Wunsch behandle ich auch im Freien, z.B. Gangschulung ...

Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Naturcoach.

Was brauchen Sie,

wenn Sie zu mir zur Physiotherapie kommen?

  • Zeit für sich selbst, auch zum laufenden Üben, Beobachten, Wahrnehmen, Dranbleiben ...
  • Bequeme Kleidung, Handtuch, Leintuch
  • Bereitschaft, am eigenen Körper zu arbeiten
  • Therapierelevante Befunde wie z.B. Röntgenbilder, MR, CT, andere aktuelle Befunde ...
  • Verordnungsschein (SchmerzpatientInnen)

Download Organisatorisches (PDF)